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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit den Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers hat sich die Finanzgerichtsbarkeit in mehreren Entscheidungen wie folgt befasst: (1) Gem. (BFH/NV 2002 S. 380) ist es in der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Stpfl. bestimmt werden kann. (2) Das häusliche Arbeitszimmer stellt gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 20/02, EFG 2002 S. 527) bei einem Diakon nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung dar. (3) Die Unterhaltung und Nutzung eines Arbeitszimmers ist auch dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber d...