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BBK 11/2002 S. 4213

Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines Computers

Aufwendungen für die Anschaffung und die Nutzung eines Computers können steuerlich zum Abzug gebracht werden, soweit der Umfang einer beruflichen Nutzung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Ein Mindestumfang der beruflichen Nutzung ist nicht erforderlich. Mit Vfg. v. – S 2354 – 5 – St 222 hat die OFD Magdeburg Abgrenzungsmerkmale für den beruflichen Nutzungsumfang sowie die abzugsfähigen Kosten des PC festgelegt.

Hinweis: Der Volltext der Vfg. kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23/1 41-1 71 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden bzw. ist zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Steuern und Bilanzen (StuB) vorgesehen.