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BBK 10/2002 S. 4211

Kapitalgesellschaft; keine verdeckte Einlage zum Teilwert bei Schuldübernahme durch Gesellschafter

Übernimmt der Gesellschafter einer KapGes deren Verbindlichkeit unter Befreiung von Ersatzansprüchen, ist die Verbindlichkeit bei Zahlung von der Gesellschaft auszubuchen und gewinnneutral mit dem zu aktivierenden Freistellungsanspruch gegen den Gesellschafter infolge der Schuldübernahme aufzurechnen. Es handelt sich nicht um den auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Verzicht des Gesellschafters auf eine nicht mehr vollwertige Forderung gegenüber seiner KapGes, die bei dieser zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung führt (, BFH/NV 2002 S. 678).