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BBK 10/2002 S. 4210

Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999

Es ist gem. (BFH/NV 2002 S. 647) ernstlich zweifelhaft, ob die steuerschädliche Überentnahme i. S. von § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 stets von einem Jahresanfangsbestand von 0 DM aus zu ermitteln ist oder ob auch Unterentnahmen aus früheren Jahren zu berücksichtigen sind.