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BBK 10/2002 S. 4209

Einführung eines Buchführungs- oder Archivierungssystems

Die – 6 – St 421 (DB 2002 S. 610) zur Frage, ob die Einführung eines Buchführungs- oder Archivierungssystems vor dem Hintergrund der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen () durch die Finanzverwaltung zu genehmigen oder vorab anzuerkennen ist, Stellung genommen. Danach haben die Rechtsänderungen „Datenzugriff „ zur Folge, dass „konventionelle„ EDV-Buchführungen, bei denen die Grundbücher und Konten laufend oder am Jahresende ausgedruckt (oder mikroverfilmt) und die Datenträger anschließend gelöscht werden, ab dem nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen entsprechen. Der Erwerb eines besonderen Archivierungsprogramms sei allerdings nicht erforderlic...BStBl I S. 415