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BBK 9/2002 S. 4207

Personengesellschaft; Darlehensverträge zwischen Eltern und Kindern

Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer PersGes in einem notariellen Vertrag, seinem Kind zu Lasten seines Darlehenskontos einen Geldbetrag unter der Bedingung zuzuwenden, dass er der Gesellschaft sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen ist, können die Zinsen bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft gem. nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gelte auch bei längeren Abständen zwischen Schenkungs- und Darlehensvertrag, wenn zwischen beiden Verträgen eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht.