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BBK 9/2002 S. 4206
Aufgelöste Ansparrücklage als Veräußerungsgewinn?
Der durch die im zweiten Jahr nach der Bildung entstehende Gewinn aus einer veräußerungsbedingt aufgelösten Ansparrücklage ist gem. nrkr. , F (BFH-Az.: X R 71/01, EFG 2002 S. 387) nicht als Veräußerungsgewinn zu besteuern.