Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 9/2002 S. 4205
Brandmeldeanlage keine Betriebsvorrichtung (§ 2 Satz 1 InvZulG 1993)
Gem. ist eine in einem Lagergebäude eingebaute Brandmeldeanlage keine Betriebsvorrichtung und damit kein investitionszulagenbegünstigtes bewegliches WG.