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BBK 7/2002 S. 4200

Voraussetzung für die Annahme einer Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten

Entscheidend für die Annahme einer Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten ist der Umstand, dass beiden Ehegatten die bewirtschafteten Eigentumsflächen zur ideellen Hälfte gehören. Die hinzugepachteten Flächen sind für die Beurteilung der Frage, ob jeder Ehegatte einen wesentlichen Vermögensbeitrag zur Mitunternehmerschaft erbringt, außer Betracht zu lassen (, BFH-Az.: IV B 105/01, EFG 2002 S. 171).