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Bürgschaftsübernahme im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Der wie folgt entschieden:(a) Bürgschaften, die die Gesellschafter der Besitz-PersGes für Verbindlichkeiten der Betriebs-KapGes übernehmen, können durch den Betrieb der Besitz-PersGes veranlasst sein und damit zum negativen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter-Bürgen bei der Besitz-PersGes gehören, wenn die Übernahme der Bürgschaften zu nicht marktüblichen Bedingungen erfolgt.(b) Die Inanspruchnahme der Gesellschafter aus solchen Bürgschaften führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten für die zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Besitz-PersGes gehörenden Anteile an der Betriebs-KapGes. Der Umstand, dass Verbindlichkeitsrückstellungen nur für solche kün...