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BBK 7/2002 S. 4198

Rückstellungen für Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Belehrung über Risiken

Begehrt der Kläger die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, wann eine zu passivierende Schuld entfallen sei, so hat er gem. (BFH/NV 2002 S. 368) u. a. darzulegen, dass eine zu passivierende Schuld zunächst überhaupt entstanden war.