Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Das Bundeskabinett hat am die 56. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Die Änderungsverordnung schafft Meldeerleichterungen durch Erhöhung und Vereinheitlichung der Meldefreigrenzen bei Direktinvestitionen von in Deutschland ansässigen Unternehmen außerhalb Deutschlands und von außerhalb Deutschlands ansässigen Unternehmen im deutschen Wirtschaftsgebiet sowie bei den Bestandsmeldungen über Forderungen und Verbindlichkeiten von Unternehmen außerhalb des Bankensektors gegenüber Gebietsfremden. Nach Einführung des Euro sind Geldinstitute ferner künftig nicht mehr verpflichtet, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr die Umsätze mit den bisherigen nationalen Währungen der EWU-Mitgliedsländer zu melden.