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BBK 5/2002 S. 4191

Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen als Betriebsausgaben

Zur Frage, ob Versicherungen gegen laufende Einmalbeiträge und sinkende Beiträge aufgrund einer Bemessung nach variablen Gehaltsbestandteilen einem Betriebsausgabenabzug nach § 4d EStG entgegen stehen, hat das IV A 6 - S 2144c - 9/01 wie folgt Stellung genommen: (a) Versicherung gegen laufende Einmalbeiträge: Bei der in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c Satz 2 EStG genannten Versicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Versicherung gegen laufende Beitragszahlung; eine Versicherung gegen laufende Einmalbeiträge ist von dieser Vorschrift grundsätzlich nicht erfasst. Eine Versicherung gegen laufende Einmalbeiträge kann jedoch ausnahmsweise dann unter § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c Satz 2 EStG fallen, wenn eine (mittelbare) Verpflichtung besteht, die Beiträge bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die gesamte gara...