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BBK 5/2002 S. 4189

Studienkosten als Ausbildungskosten

(1) Aufwendungen für ein Studium der Betriebswirtschaft sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 137/01, EFG 2002 S. 79) Werbungskosten, wenn der Stpfl. bereits eine Berufsausbildung absolviert hat und das Studium lediglich ein Fortkommen im bereits ausgeübten Beruf erleichtern soll. (2) Gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 119/01, EFG 2001 S. 1600) sind Aufwendungen für ein erstmaliges Universitätsstudium eines Arbeitnehmers, die in einem ausreichenden Veranlassungszusammenhang mit einer gegenwärtigen Erwerbstätigkeit stehen, Werbungskosten.

[KA]