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Ertragsteuerliche Behandlung betriebsgebundener Zuckerrübenlieferrechte
Mit rkr. Urteil v. - 15 K 840/97 und 237/98 (EFG 2001 S. 1431) hat das FG Niedersachsen wie folgt entschieden: (a) Erlöse aus der Veräußerung betriebsgebundener Rübenquoten im Wj 1994/95 führen zu steuerpflichtigen Einnahmen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. (b) Betriebsgebundene Rübenlieferrechte haben sich (erst) im Zeitraum 1989/1990 zu einem immateriellen WG verfestigt. Den Erlösen aus der Veräußerung betriebsgebundener Rübenquoten ist kein (anteiliger) Buchwert "Grund und Boden" gegenüberzustellen, da sich der Wert der Anbauflächen nicht nachhaltig vermindert hat. Abzustellen ist insoweit auf die Verhältnisse nach Verfestigung der Rübenquoten zu einem immateriellen WG in 1989/1990.