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BBK 2/2002 S. 4179

Auflösung eines passiven RAP für eine Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

Zur Frage, ob bei einer Betriebsaufgabe ein etwaiger für den Erhalt einer Milchaufgabevergütung gebildeter passiver RAP zugunsten des laufenden Gewinns aufzulösen oder der Gewinn dem nach §§ 14, 34 EStG begünstigten Gewinn zuzurechnen ist, hat die wie folgt Stellung genommen: Die Milchaufgabevergütung soll die Nachteile aus der Aufgabe der Milchproduktion über die Dauer von zehn Jahren abgelten. Die betreffenden Landwirte erzielen mit der Milchaufgabevergütung einen Ertrag, der im Fall der Gewinnermittlung nach § 4

S.

Abs. 1 EStG über einen passiven RAP periodengerecht zugeordnet wird. Wird der Betrieb innerhalb des Zehnjahreszeitraums aufgegeben oder veräußert, muss auch der passive RAP aufgelöst werden, denn es besteht kein Betrieb mehr, ...