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BBK 1/2002 S. 4176

Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung

Wird eine Außenprüfung nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist fortgeführt, so ist die Verjährung gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 31/01, EFG 2001 S. 1471) gehemmt.

[KA]