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Bewirtungsaufwendungen eines Rechtsanwalts
Rechtsanwälte können gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 50/01, EFG 2001 S. 1542) die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG geforderten Angaben (Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen) nicht unter Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht verweigern.