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BBK 24/2001 S. 4169

Gegenstände einer Verkaufsausstellung kein einheitliches Wirtschaftsgut

Gem. stellen die einzelnen zu einer Verkaufsausstellung (sog. Sanitärausstellung) zusammengefassten Gegenstände i. d. R. jeweils selbständig bewertbare WG und kein einheitliches WG dar.

[HI]