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BBK 23/2001 S. 4167

Kapitalgesellschaft; Einlagebewertung bei Verzicht auf krisenbestimmtes Darlehen

Mit rkr. Beschluss v. 4. 7. 2001 - 13 V 1430/01 (EFG 2001 S. 1392) hat das FG Köln wie folgt entschieden: (a) Die Zusage einer Einlageleistung des Gesellschafters durch Forderungsverzicht gegenüber seiner KapGes trägt nicht die immanente aufschiebende Bedingung der vollen Werthaltigkeit der betroffenen Forderung in sich. (b) Der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verzicht des Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige Forderung führt auch im Falle eines krisenbestimmten Darlehens nur zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung.

[KA]