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BBK 23/2001 S. 4166

Umgestaltung eines Betriebs als Betriebsaufgabe

Eine Betriebsunterbrechung statt einer Betriebsaufgabe i. S. des § 16 EStG setzt wirtschaftliche Identität zwischen eingestelltem und wiedereröffnetem Betrieb voraus; daran fehlt es, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebs so umgestaltet wer

S.

den, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können. Die Frage, ob eine solche wesentliche Umgestaltung vorliegt, ist nur durch eine einzelfallbezogene Würdigung der Tatsachen zu klären (, BFH/NV 2001 S. 1383).

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