Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ansparrücklage nach Ablauf der Reinvestitionsfrist
Die erstmalige Geltendmachung der Ansparrücklage nach § 7g EStG dürfte auch nach Ablauf der Zweijahresfrist für Reinvestitionen möglich sein. Wird die Ansparrücklage nach Ablauf der Zweijahresfrist erstmalig geltend gemacht, sind erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zu stellen; die bloße Behauptung der Reinvestitionsabsicht ist nicht ausreichend (rkr. , EFG 2001 S. 1359).