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BBK 23/2001 S. 4166

Ansparrücklage nach Ablauf der Reinvestitionsfrist

Die erstmalige Geltendmachung der Ansparrücklage nach § 7g EStG dürfte auch nach Ablauf der Zweijahresfrist für Reinvestitionen möglich sein. Wird die Ansparrücklage nach Ablauf der Zweijahresfrist erstmalig geltend gemacht, sind erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zu stellen; die bloße Behauptung der Reinvestitionsabsicht ist nicht ausreichend (rkr. , EFG 2001 S. 1359).

[KA]