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BBK 22/2001 S. 4164

Personengesellschaft; Prämien für eine Rückdeckungsversicherung als Entnahmen

Prämien für eine Rückdeckungsversicherung, die der Absicherung der dem Ges.-Gf. einer PersGes erteilten Pensionszusage dient, stellen gem. Entnahmen dar, die allen Gesellschaftern nach Maßgabe ihrer Beteiligung zuzurechnen sind.

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