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Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung wegen eines behördlich angeordneten Nutzungsverbots
Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens im Hinblick auf ein behördlich angeordnetes Nutzungsverbot veräußert, so können die aufgedeckten stillen Reserven gem. grundsätzlich auf ein Ersatz-WG übertragen werden, auch wenn dieses vor der Veräußerung erworben wird, sofern zwischen beiden Vorgängen ein ursächlicher Zusammenhang besteht.