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Kapitalgesellschaft; Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Anteilsübertragung
Die Zurverfügungstellung von Darlehen führt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 58/01, EFG 2001 S. 1237) auch dann zu neuem Betriebsvermögen i. S. von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG, wenn diese zum nächsten Bilanzstichtag bereits wieder zurückgezahlt sind. Bei einem Verlust der wirtschaftlichen Identität im Jahre 1996 komme die geänderte Fassung des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG (Absenkung der Übertragungsgrenze von 75 v. H. auf 50 v. H.) ab dem Veranlagungszeitraum 1997 zur Anwendung.