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Personengesellschaft; Ansatz von Teilwerten ohne Einbringungsbilanz (§ 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG)
Gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 77/01, EFG 2001 S. 700) kann die für die Ausübung des Wahlrechts nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG notwendige Einbringungsbilanz auch noch später im Einkommensteuerverfahren eines Gesellschafters vorgelegt werden, wenn zuvor die aufnehmende PersGes sich eindeutig — wenn auch in formeller Hinsicht zunächst unvollständig — für den Ansatz von Teilwerten entschieden hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es dem Gesellschafter um die Erlangung der personenbedingten Steuervergünstigungen nach § 16 Abs. 4 bzw. § 34 Abs. 2 EStG gehe.