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Inlandsmesseförderung für neue Bundesländer
Die neue Richtlinie über die Förderung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen aus den neuen Bundesländern an Messen und Ausstellungen in der Bundesrepublik Deutschland ist im BAnz 2001 S. 20185 veröffentlicht worden und am in Kraft getreten. Förderfähig sind Teilnahmen an internationalen oder überregionalen Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden und in der vom BMWi jährlich erstellten Liste der förderfähigen Veranstaltungen enthalten sind. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Ausgaben für die Standmiete bei den genannten Messen und Ausstellungen. Für die Teilnahme können Zuwendungen für Standmieten bis zur Höhe von insgesamt 130 000 €pro Veranstaltung gewährt werden. Je Unternehmen w...