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BBK 18/2001 S. 4147

AfA bei gebraucht erworbenem Pkw

Die AfA bestimmt sich beim Erwerb eines gebrauchten Pkw nach der gewöhnlichen Restnutzungsdauer, die unter Berücksichtigung des Alters und des voraussichtlichen Einsatzes des Pkw zu schätzen ist. Je nach dem Alter und der Kilometerleistung eines gebraucht erworbenen Pkw kann sich bei der Addition der Nutzungsdauer bis zur Veräußerung und der Restnutzungsdauer eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als acht Jahren ergeben (, StuB 2001 S. 868).

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