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Fortbildungskosten einer Bilanzbuchhalterin als Betriebsausgaben
Aufwendungen einer Bilanzbuchhalterin, die im erlernten Beruf keine Anstellung mehr findet und eine eigene Praxis für Naturheilkunde eröffnet, für die Ausbildung zur Heilpraktikerin sind gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 44/01, EFG 2001 S. 1023) als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig.