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BBK 18/2001 S. 4145

Investitionszulagenberechtigung bei langfristig vermieteten Telefonanlagen

Mit Urteil v. - III R 130/95 (BFH/NV 2001 S. 1041) hat der BFH wie folgt entschieden: (a) InvZul-berechtigt ist grundsätzlich der Investor, der bürgerlich-rechtlich Eigentümer der angeschafften WG des Anlagevermögens ist. Fallen bürgerlich-rechtliches und wirtschaftliches Eigentum an angeschafften WG auseinander, so ist der wirtschaftliche Eigentümer zulagenberechtigt. (b) Werden nach den individuellen Anforderungen der jeweiligen Nutzer installierte Telefonanlagen auf mindestens 10 Jahre entgeltlich überlassen, so können die Nutzer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und vor allem aufgrund des tatsächlichen Vollzugs trotz eines formal bestehenden ordentlichen Kündigungsrechts wirtschaftliche Eigentümer der Anlagen sein, weil sowohl nach Ablauf der „Grundmietzeit„ im Hinblick auf die keinesfalls längere betr...