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Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
Das Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Stpfl. bei der Außenprüfung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000 bekannt gegeben, die der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) für Außenprüfungen, die nach dem beginnen, beizufügen sind. Die Verwaltungsanweisung enthält Ausführungen zu Beginn, Ablauf und Ergebnis der Außenprüfung sowie zum Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit. ?Hinweis: Der Volltext des BMF-Schreibens kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23 / 1 411 71 oder E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.