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Schätzung des Gewinns für Wirtschaftsjahre ab 1999/2000
Führen Land- und Forstwirte, die zur Buchführung verpflichtet sind, keine ordnungsmäßigen Bücher, so ist der Gewinn unter Beachtung der für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG geltenden Grundsätze nach § 162 AO zu schätzen (vgl. R 127 Abs. 1 EStR). Die zur Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft für Wj ab 1999/2000 zu beachtenden Grundsätze hat die /S 2150 a - 71 - StO 254 zusammengestellt, deren Volltext beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel. 0 23 23 / 1 41 - 1 71 oder E-Mail: service@nwb.de angefordert werden kann.