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BBK 17/2001 S. 4143

Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Aus einer objektiv negativen Gewinnprognose kann nur dann auch das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden, wenn die verlustbringende Tätigkeit

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typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen. Bei anderen Tätigkeit als StB-müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden ()

[KA]