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BBK 16/2001 S. 4140

Keine degressive AfA für den Zweiterwerber im Herstellungsjahr (§ 7 Abs. 5, § 21 EStG)

Die AfA gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG kann auch der Zweiterwerber im Herstellungsjahr nicht in Anspruch nehmen, wenn sie bereits bei einem Ersterwerber berücksichtigt worden ist. In diesem Fall schließt jedoch § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG die Inanspruchnahme der AfA gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG durch den Zweiterwerber im folgenden Jahr nicht aus ().

[HI]