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Verbot der planmäßigen Goodwillabschreibung durch das FASB
Das in den USA für Bilanzierungsregeln zuständige Gremium Federal Accounting Standard Board (FASB) hat beschlossen, im Rahmen der Bilanzierung nach US-GAAP planmäßigen Goodwillabschreibungen die Anerkennung zu versagen (vgl. Handelsblatt v. S. 10; FAZ v. S. 16). Zulässig ist demnach lediglich noch die jährliche Überprüfung und ggf. Korrektur über eine Sonderabschreibung.