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Einzelunternehmen; Verteilung des Übergangsgewinns wegen Wechsels der Gewinnermittlungsart
Der aus Anlass des Übergangs zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich entstehende Gewinn kann gem. rkr. (EFG 2001 S. 764) nicht nach Abschn. 19 Abs. 1 EStR 1990 aus Billigkeitsgründen auf drei Jahre verteilt werden, wenn das Unternehmen veräußert wird. Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach § 20 Abs. 1 UmwStG sei ein besonderer Fall der Betriebsveräußerung.