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BBK 15/2001 S. 4136

KG; Abgrenzung zwischen Kapitalkonto und Forderungskonto

Zinsen auf Gesellschafter-Verrechnungskonten sind Teil des Gewinns der KG und nicht Bestandteil der Kapitalkonten der Gesellschafter, wenn sie von der Gesellschaft wie laufende Erträge in Forderungskonten gebucht und nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt werden. Kredite verlieren ihren Dauerschuldcharakter nicht dadurch, dass ihr bestimmungsgemäßer Einsatz zunächst nicht möglich und die Darlehenskonten daher von der Bank mit einem Sperrvermerk versehen sind (rkr. , EFG 2001 S. 844).

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