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Bilanzierungspflicht eines Laborarztes?
Gem. rkr. (EFG 2001 S. 807) ist ein Laborarzt mit einer umfangreichen Praxis — auch wenn er steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt — handelsrechtlich als Freiberufler zu beurteilen, mit der Folge, dass er gem. §§ 4, 5 EStG i. V. mit § 238 HGB nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist.