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BBK 15/2001 S. 4133
Rechnungsberichtigung bei nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeter Umsatzsteuer
Ist der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG erfüllt und wird die Rechnung berichtigt, setzt die Wirksamkeit der Rechnungsberichtigung gem. , V B 149/00 (n. v.) außerdem den Nachweis voraus, dass der vorgenommene Vorsteuerabzug berichtigt und rückgängig gemacht worden ist.