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Neufassung des InvZulG 1999
Nachdem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am die erforderliche Genehmigung erteilt hat (vgl. BBK KN-Nr. 104/01), ist das InvZulG 1999 damit vollständig in Kraft getreten (Bekanntmachung des BGBl I S. 984). Die Neufassung des InvZulG 1999 v. wurde im BGBl I S. 1018 verkündet. ?Hinweis: In einer der nächsten BBK-Ausgaben werden wir den kompletten Gesetzestext des InvZulG 1999 abdrucken. Die einzelnen Änderungen des Gesetzes wurden bereits in BBK F. 2 S. 1205 bzw. S. 1217 behandelt.