Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Nichtigkeit des Bescheids bei Schätzungsfehlern (§§ 125, 162 AO 1977)
Grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids. Anders verhält es sich allerdings, wenn das FA bewusst und willkürlich zum Nachteil des Stpfl. schätzt (). ? Hinweis: Der BFH bleibt dabei, dass nur sog. „Strafschätzungen„ zur Nichtigkeit des Steuerbescheids führen. Dagegen führen Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen, die sich aber noch innerhalb des Schätzungsrahmens bewegen, nur zur Rechtswidrigkeit (= Anfechtbarkeit).