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Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Entgeltausweis
Der BFH hat durch Urteil v. - V R 55/99 (BBK KN-Nr. 376/00) entschieden, dass eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist, grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dagegen kann nach der Vereinfachungsregelung in Abschn. 202 Abs. 4 Satz 2 UStR der Vorsteuerabzug auch vorgenommen werden, wenn der Rechnungsaussteller in der Rechnung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag) angegeben und zusätzlich den Steuerbetrag vermerkt hat. Gem. gilt hierzu Folgendes: Das ist über den Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Danach ist der leistende Unternehmer bei Umsätzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen auf Verlang...