Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behandlung des Sponsoring
Bei Zahlungen im Rahmen des Sponsoring handelt es sich grundsätzlich um das Entgelt für steuerpflichtige Leistungen der steuerbegünstigten Einrichtung an den Sponsor (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Die steuerbegünstigte Einrichtung ist berechtigt, dem Sponsor eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer zu erteilen (§ 14 UStG). Eine Rechnungserteilung ist mangels Leistung dagegen nicht zulässig, wenn die Einnahmen ausnahmsweise in den nicht steuerbaren ideellen Vereinsbereich fallen. Indiz für eine nicht auf einen Leistungsaustausch abzielende allgemeine Förderung der Vereinstätigkeit ist die ertragsteuerliche Behandlung der Zahlung als Spende nach § 10b EStG. Auf Sach- oder Dienstleistungen im Rahmen des Sponsoring sind die Ausführungen entsprechend anzuwenden. Der Sponsor und die steuerbegünstigte Einrichtung s...