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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie
Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW hat den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
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führung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW ERS FAIT 1)„ verabschiedet und in WPg 2001 S. 512 bis 522 veröffentlicht. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung schreiben kein bestimmtes Buchführungsverfahren vor. Sie lassen jedes Verfahren — auch auf Informationstechnologie gestützte Systeme — zu, wenn dies die Anforderungen erfüllt, die durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an das Verfahren gestellt werden (§ 239 Abs. 4 HGB). Die IDW-Verlautbarung konkretisiert die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels Informationstechnologie-gestützter Systeme und verdeutlicht die beim Einsatz ...