Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Forderungsverzicht und vGA
Das für die Annahme einer vGA gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erforderliche Merkmal der Zuwendung eines Vermögensvorteils infolge einer nicht geltend gemachten Verzinsung durch die KapGes ist gem. (BFH/NV 2001 S. 584) nur im Falle eines Zinsverzichts und nicht bereits deshalb anzunehmen, weil die KapGes ihren Zinsanspruch bislang nicht bilanziell ausgewiesen hat.