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BBK 11/2001 S. 4119

Betrieb einer Porzellanmanufaktur als Liebhaberei

Das FG Münster hat mit nrkr. Urteil v. - 2 K 188/97 F (BFH-Az.: VIII R 13/01, EFG 2001 S. 564) wie folgt entschieden: (a) Erzielen die Inhaber einer Porzellanmanufaktur (Produktions- und Handelsbetrieb) über einen längeren Zeitraum Verluste, sprechen Anzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, wenn nach Art der Betriebsführung unter Berücksichtigung der Wesensart des Betriebs dieser auf Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten. (b) Verluste des Rechtsvorgängers sind in die Totalgewinnprognose mit einzubeziehen, wenn das Unternehmen nach der Übertragung unverändert fortgeführt wird. (c) Für die Totalgewinnprognose ist i. d. R. ohne Bedeutung, ob die Tätigkeit zu einem wirtschaftlich messbaren Vorteil bei einem anderen rechtlich selbständigen Unterne...