Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
Zur Beurteilung, ob Stpfl., die einen gewerblichen Grundstückshandel unterhalten, eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durchführen dürfen oder ob sie der Buchführungspflicht unterliegen, sind gem. K die folgenden Punkte zu überprüfen: (a) Die steuerliche Buchführungspflicht nach § 140 AO ergibt sich i. d. R. aus der handelsrechtlichen Verpflichtung eines Kaufmanns, Bücher zu führen (§ 238 HGB). Nach § 1 Abs. 1 HGB ist jedes gewerbliche Unternehmen ein Handelsgewerbe. Damit fallen gewerbliche
S. 500
Grundstückshändler grundsätzlich unter § 1 Abs. 1 HGB. Erfordert das Gewerbe keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so liegt nach § 1 Abs. 2 HGB kein Handelsgewerbe vor. Zur Beurteilung, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, ist auf das Gesamtbild ...