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BBK 11/2001 S. 4117

Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel

Zur Beurteilung, ob Stpfl., die einen gewerblichen Grundstückshandel unterhalten, eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durchführen dürfen oder ob sie der Buchführungspflicht unterliegen, sind gem. K die folgenden Punkte zu überprüfen: (a) Die steuerliche Buchführungspflicht nach § 140 AO ergibt sich i. d. R. aus der handelsrechtlichen Verpflichtung eines Kaufmanns, Bücher zu führen (§ 238 HGB). Nach § 1 Abs. 1 HGB ist jedes gewerbliche Unternehmen ein Handelsgewerbe. Damit fallen gewerbliche

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Grundstückshändler grundsätzlich unter § 1 Abs. 1 HGB. Erfordert das Gewerbe keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so liegt nach § 1 Abs. 2 HGB kein Handelsgewerbe vor. Zur Beurteilung, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, ist auf das Gesamtbild ...