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BBK 10/2001 S. 4115
Entnahme eines an die Hofstelle angrenzenden Grundstücks
Der steuerfrei entnehmbare, zur Wohnung gehörende Grund und Boden umfasst nicht ein an die Hofstelle angrenzendes brachliegendes Grundstück, das selbständig bebaubar ist (nrkr. , BFH-Az.: IV R 66/00, EFG 2001 S. 290).