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BBK 8/2001 S. 4108

Eingeschränkte Ermittlungsbefugnis und Kontrollmitteilungsverbot

Das FG Schleswig-Holstein hat mit rkr. Beschluss v. 28. 11. 2000 - V 288/00 (EFG 2001 S. 182) wie folgt entschieden: (a) Für rechtswidrig ermittelte Daten besteht grundsätzlich keine Verwertungsbefugnis nach § 194 Abs. 3 AO. Die Betriebsprüfung überschreitet die ihr zugewiesenen Aufgaben, wenn sie ohne sachlichen Zusammenhang mit der Prüfung gezielt nach Kontrollmaterial sucht. (b) In den Schutzzweck des § 30a Abs. 3 AO fallen auch interne Zwischenkonten einer Bank, soweit sie nicht anonymisierte Gegenbuchungen zu Geschäftsvorfällen auf legitimationsgeprüften Kundenkonten enthalten. Kontrollmitteilungen können im Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO gefertigt werden, wenn dafür ein hinreichender Anlass besteht. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist davon erst auszugehen, wenn die Feststellungen den konkreten Verdacht einer Steu...