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Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999
§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit einer Bilanzänderung, wenn die Änderung in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG steht und soweit die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Die Neuregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG ist nach § 52 Abs. 9 EStG auch für Veranlagungszeiträume vor 1999 anzuwenden. Gem. gilt in Ergänzung zum (BStBl I S. 587, BBK KN-Nr. 174/00) zum Begriff des „engen zeitlichen Zusammenhangs„ Folgendes: (a) Für Anträge auf Bilanzänderung, die sich auf Bilanzberichtigungen in dem Zeitraum vom bis zur Veröffentlichung des (BStBl I S. 587) beziehen, ist der enge zeitliche Zusammenhang als gewahrt anzusehen, wenn sie unverzüglich ...